AGB

AGB

MUDDERBODEN Social Media Beratung

Stand: Oktober 2025

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen MUDDERBODEN Social Media Beratung, Inhaberin Monique Mudder, Mühlenstraße 10, 25499 Tangstedt, und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.

2. Leistungen

MUDDERBODEN bietet ausschließlich Social Media Beratung, Strategieentwicklung und Konzepterstellung an. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

2a. Beginn der Leistungserbringung und Abrechnung
Die Abrechnung der Beratungsleistungen beginnt mit Aufnahme der Tätigkeit durch MUDDERBODEN Social Media Beratung, spätestens jedoch mit dem ersten Beratungsgespräch, der Analyse oder der Strategieentwicklung – unabhängig davon, ob bereits ein schriftlicher Vertrag vorliegt. Bereits vor Vertragsunterzeichnung erbrachte Leistungen können nach Aufwand gemäß dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder nach Abschluss eines Leistungsabschnitts. Der Kunde wird vor Beginn der Leistungserbringung über die Abrechnung informiert. 

2b. Reisekosten und Spesen
Muss MUDDERBODEN Social Media Beratung zur Erbringung der vereinbarten Leistungen reisen (z.B. für Workshops, Strategiegespräche, Fotoaufnahmen oder andere Tätigkeiten vor Ort beim Kunden), werden die hierfür anfallenden Reisekosten (z.B. Bahnfahrten 2. Klasse, Flüge Economy, Übernachtungskosten, Fahrtkosten mit dem PKW zu 0,30 €/km) sowie notwendige Spesen dem Kunden nach Vorlage entsprechender Nachweise in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt zusammen mit der jeweiligen Leistung oder gesondert. Die Organisation und Buchung der Reise erfolgt in Abstimmung mit dem Kunden.

3. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.

4.  Definitionen

  1. Inhalte – Unter dem im Folgenden verwendeten Begriff „Inhalte“ sind alle Inhalte und Informationen, wie zum Beispiel Fotografien, Grafiken, Logos, Videos, Texte, Quellcodes, Angaben über Orte und Personen oder Links zu verstehen.
  2. Software – Unter „Software“ werden ausführbare Programme und die zugehörigen Funktionen, Daten und Gestaltungselemente verstanden. Zur Software gehören u.a. Anwendungsprogramme, Applikationen und Webseiten.
  3. Dauerschuldverträge – Hierunter sind Verträge zu verstehen, die für eine bestimmte oder unbestimmte Laufzeit abgeschlossen werden, z.B. Pflege- und Wartungsverträge sowie Webhostingverträge.
  4. Vertragsparteien – Der Begriff fasst den Kunden, und MUDDERBODEN Social Media Beratung zusammen.
  5. Werk – Als „Werk“ ist das Ergebnis der Leistung der und MUDDERBODEN Social Media Beratung zu verstehen, insbesondere die im Rahmen dieses Vertrages erstellten Inhalte oder Software.
  6. Schulungen / Referent – Der Begriff Schulungen umfasst Schulungen bei der MUDDERBODEN Social Media Beratung oder beim Kunden, Vorträge, Workshops, Seminare und ähnliche Veranstaltungen. Referent ist die Person, die auf Seiten der und MUDDERBODEN Social Media Beratung die Schulung durchführt.

5. Angebote und deren Annahme

Beschreibungen und Darstellungen auf Webseiten, Prospekten, etc. stellen keine verbindlichen Angebote dar.

Vertragsanfragen (inkl. Auftrags- und sonstigen Leistungsanfragen) an die MUDDERBODEN Social Media Beratung begründen erst ab deren Annahme eine vertragliche Beziehung zu der MUDDERBODEN Social Media Beratung. Die MUDDERBODEN Social Media Beratung behält sich vor, Vertragsanfragen abzulehnen.

Angebote der MUDDERBODEN Social Media Beratung sind vorbehaltlich anderer Angaben 14 Tage lang gültig.

6. Nachträgliche Änderungen und Change Requests

Wünscht der Kunde im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen oder die durch den Kunden mitgeteilte Sachlage ändert sich nach Abgabe eines Angebotes durch die MUDDERBODEN Social Media Beratung oder nach Vertragsschluss, erstellt die MUDDERBODEN Social Media Beratung ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart oder der Kunde verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Angebot.

Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Kunden pausiert die MUDDERBODEN Social Media Beratung die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen, sofern durch die spätere Annahme des Angebots durch den Kunden ein Mehraufwand entstehen würde. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

7. Ort und Zeit der Tätigkeit

Die MUDDERBODEN Social Media Beratung ist hinsichtlich der Art der Durchführung der vereinbarten Einzel-Aufträge nach Zeit und Ort frei.

Die MUDDERBODEN Social Media Beratung hat das Recht, sich zur Erfüllung dieses Vertrags Subunternehmer zu bedienen, sofern dem keine vertraglichen Pflichten, insbesondere der Pflicht zur unmittelbarer Leistungserbringung durch die MUDDERBODEN Social Media Beratung (z.B. aufgrund ihrer Fachkompetenz) oder die Pflicht zur Vertraulichkeit und Datenschutz, nicht entgegenstehen.

Die Mitarbeitetenden der MUDDERBODEN Social Media Beratung treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden. Weisungen wird der Kunde ausschließlich den von der MUDDERBODEN Social Media Beratung benannten verantwortlichen Mitarbeitern, mit Wirkung für und gegen die MUDDERBODEN Social Media Beratung erteilen.

8. Fristen und Termine

Fristen und Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn die MUDDERBODEN Social Media Beratung eine Frist oder einen Termin ausdrücklich zusagt.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unter Umständen, die im Anwendungsbereich des Kunden liegen (nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Inhalten etc.), hat die MUDDERBODEN Social Media Beratung nicht zu vertreten und berechtigt die MUDDERBODEN Social Media Beratung, das Erbringen der betroffenen Leistung um die Dauer der Behinderung/Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Frist hinauszuschieben. Die MUDDERBODEN Social Media Beratung verpflichtet sich im Gegenzug, dem Kunden die Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt anzuzeigen.

9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Die Vertragsparteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

Der Kunde verpflichtet sich, die MUDDERBODEN Social Media Beratung bei Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.

Sofern für die Leistungserbringung durch die MUDDERBODEN Social Media Beratung erforderlich und nicht durch die MUDDERBODEN Social Media Beratung zu erbringen,

stellt der Kunde die technischen Einrichtungen wie Hardware oder Datenübertragungsleitungen funktionsbereit und stellt diese in angemessenem Umfang kostenlos zur Verfügung;

stellt der Kunde die Zugangsdatendaten zur Verfügung;

unterstützt der Kunde die MUDDERBODEN Social Media Beratung bei Testläufen und Abnahmetests durch entsprechendes Personal.

Mitwirkungsleistungen und Beistellungen des Kunden erfolgen kostenfrei für die MUDDERBODEN Social Media Beratung.

Kann die MUDDERBODEN Social Media Beratung die Leistungen wegen fehlender und unzureichender Mitwirkungsleistungen oder Beistellungen des Kunden nicht oder nur mit Mehraufwendungen erbringen, ist die MUDDERBODEN Social Media Beratung berechtigt, hierdurch notwendige Mehraufwendungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

Die Vertragsparteien und deren Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen, die gemeinsam festgelegt werden, über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder undurchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der MUDDERBODEN Social Media Beratung unverzüglich mitzuteilen.

Die Kommunikation zwischen der MUDDERBODEN Social Media Beratung und dem Kunden soll möglichst effektiv, d.h. schnell und fehlerresistent erfolgen. Hierbei hat der Kunde etwaige formelle Kommunikationsvoraussetzungen zu beachten, sofern diese erreichbar sind und deren Wahrnehmung dem Kunden zumutbar ist. Dazu gehört insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Ticketing-Systemen und hinreichende Beschreibung von Problemen, Symptomen, technischen Störungen, o.ä. Werden die formellen Kommunikationsvoraussetzungen durch den Kunden nicht beachtet, werden keine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien gegeneinander begründet. 

10. Rechteklärung und Verantwortlichkeit des Kunden für Rechte Dritter

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sämtliche für die Erstellung, Veröffentlichung und Nutzung der durch die Agentur produzierten Inhalte erforderlichen Rechte eingeholt werden. Dies umfasst insbesondere Urheber‑, Marken‑, Design‑, Persönlichkeits‑ und Eigentumsrechte.

Der Kunde garantiert, dass durch die Nutzung der von ihm bereitgestellten oder am Aufnahmeort vorhandenen Inhalte, Gegenstände, Marken, Kunstwerke, Logos, Räumlichkeiten oder sonstigen Elemente keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies gilt insbesondere für:

– Kunstwerke, Fotografien oder Dekorationen in Innenräumen
– Marken, Logos oder geschützte Produktgestaltungen
– geschützte Designs oder Architektur
– Personen, die im Bild erscheinen (Recht am eigenen Bild)

Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Einwilligungen, Lizenzen und Freigaben rechtzeitig einzuholen und der Agentur auf Wunsch nachzuweisen.
Die Agentur haftet nicht für Rechtsverletzungen, die aus fehlenden oder unzureichenden Rechten des Kunden resultieren. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung der vorgenannten Pflichten geltend gemacht werden.

11. Nutzungsrechte

Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von MUDDERBODEN erstellten Konzepten und Strategien. Eine Weitergabe oder Bearbeitung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung gestattet.

12. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand gemäß dem im Angebot genannten Stundensatz.

Bei Workshops, Schulungen und vergleichbaren termin- und vorbereitungsintensiven Leistungen ist MUDDERBODEN Social Media Beratung berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, sind 50 % der vereinbarten Vergütung nach Beauftragung und vor Beginn der Leistungserbringung fällig. Erst nach Zahlungseingang beginnt die Vorbereitung und Durchführung der vereinbarten Leistungen. Die Restzahlung ist nach Durchführung der Leistung fällig.

Bei Abrechnung nach Zeitaufwand beträgt die kleinste Abrechnungseinheit 30 Minuten. Arbeiten, die auf Anweisung des Kunden außerhalb der Kernarbeitszeit (Werktags 16:30Uhr – 19 Uhr) anfallen, werden mit einem Faktor von 150% berechnet. 

Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

Soweit der Kunde in Zahlungsverzug gerät, wird der ausstehende Betrag in gesetzlich festgelegter Höhe über dem jeweils gültigen Basiszinssatz verzinst. Dies lässt die Geltendmachung weiterer Rechte unberührt.

Für jede Mahnung der Rechnung fällt eine Mahngebühr von jeweils 5,00 Euro an. Dem Kunden bleibt es vorbehalten niedrigeren Mahnaufwand nachzuweisen.

Der Kunde kann gegen Ansprüche der MUDDERBODEN Social Media Beratung nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen, sofern es sich hierbei nicht um Ansprüche auf Fertigstellung oder Mangelbeseitigung handelt. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

Ist für eine Projekt ein Fertigstellungsdatum angesetzt worden, zu dem die MUDDERBODEN Social Media Beratung berechtigt wäre ihre Leistungen abzurechnen und konnte das Fertigstellungsdatum aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat nicht eingehalten werden (z.B. fehlende Gestellung von Inhalten), darf die MUDDERBODEN Social Media Beratung die vereinbarte Vergütung zum Fertigstellungsdatum so abrechnen, als ob das Projekt ohne die maßgebliche Verzögerung zu dem Zeitpunkt fertiggestellt worden wäre.

13. Haftung

MUDDERBODEN haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Eine Datenschutzerklärung ist unter https://www.mudderboden-socialmedia-agentur.de/impressum-and-datenschutz/ abrufbar. Der Kunde ist verpflichtet, selbst die datenschutzrechtlichen Vorgaben für eigene Inhalte und Daten zu erfüllen.

15. Kündigung

Verträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

16. Vertraulichkeit
MUDDERBODEN Social Media Beratung und der Kunde verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Daten und sonstige Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. 

Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die zum Zeitpunkt der Weitergabe bereits öffentlich bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, sowie Informationen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

17. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz von MUDDERBODEN Social Media Beratung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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